| Regelstudienzeit | Dieser Text beschreibt Regelstudienzeit. Der untere Text beinhaltet die Regelstudienzeit Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Regelstudienzeit Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Regelstudienzeit fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Regelstudienzeit möglichst ausführlich zu halten.
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Regelstudienzeit ArtikelBuch-Tipp: Regelstudienzeit und Studienreform Die Beschreibung für das Buch " Regelstudienzeit und Studienreform" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang theoretisch studierbar sein soll und war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums den Verlust des Faches als Angebot der Universität befürchten zu müssen.
Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, ist aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung vorgegeben.
Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt sie in der Regel 9 Semester, in experimentellen Wissenschaften 10 Semester.
Bei Bachelor-Studiengängen beträgt sie in der Regel 6 Semester bei den Master-Studiengängen 2 - 4 Semester.
Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.
Siehe auch: Studium
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